Ich suche Wege, Ihre Interessen im Strafverfahren umfassend zu vetreten.
Ich stehe Ihnen als Strafverteidigerin bei, vom Anfang an und bis über das Ende des Strafverfahrens hinaus: Wenn Sie etwa eine Vorladung erhalten haben oder in Untersuchungshaft sind, versuche ich möglichst schnell den Stand der Ermittlungen festzustellen, durch Gespräche mit Ihnen, mit den Ermittlungsbehörden und durch Akteneinsicht.
Ist zum Beispiel ein Strafbefehl zu erwarten, berate ich Sie, wie Sie sich verhalten sollten. Steht eine Hauptverhandlung an, lautet die Frage: Welche Strafverteidigungstrategie ist in Ihrem Fall richtig? Um diese Frage zu beantworten, berücksichtige ich viele Dinge: meine langjährigen Erfahrungen, die neuesten Informationen aus Weiterbildungen und Fachzeitschriften und natürlich die Besonderheiten Ihres Falles.
Sind Sie rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden, kann ich versuchen zu erreichen, dass Ihnen bestimmte Vollzugskonditionen gewährt werden oder eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Strafverteidigung heißt für mich auch, zu prüfen, ob wichtige Gründe für einen Strafaufschub oder ein Wiederaufnahmeverfahren vorliegen. Schließlich berate ich Sie in allen Fragen, die eine Eintragung über Ihre Verurteilung im Bundeszentralregister betreffen.