
Ich kämpfe als Rechtsanwältin für Sie auch in schwierigen Situationen wie drohender Abschiebung.
Ich berate Sie als Rechtsanwältin in allen Fragen zu Aufenthalt und Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland vom Asylantrag bis zur Einbürgerung. Selbst wenn Sie sich in der Illegalität befinden, prüfe ich, ob es möglich ist, über eine Duldung eine sofortige Abschiebung abzuwenden. In Fällen, in denen die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden soll oder ausläuft, versuche ich, bei der Ausländer-Behörde oder über Gerichtsverfahren zu erreichen, dass Sie nicht ausgewiesen oder abgeschoben werden.
Ein weiteres, wichtiges Spezialgebiet sind Visumverfahren. Wenn Sie Verwandte oder Freunde aus dem Ausland einladen wollen, unterstütze ich Sie zum Beispiel bei Fragen, die die Verpflichtungserklärung und die Feststellung der Rückkehrbereitschaft betreffen. In Fällen, in denen etwa der Vater von hier lebenden Kindern sich im Ausland befindet, kümmere ich mich um die Familien-Zusammenführung, beispielsweise über Langzeitvisa. Schließlich berate ich Sie in allen Einbürgerungsproblemen.